Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nehmen hoheitliche Aufgaben wahr. Dazu gehören zum Beispiel die Feuerstättenschau inklusive der Fertigung des Feuerstättenbescheides, das Führen des Kehrbuches oder Bauabnahmen nach dem Landesrecht. Diese Aufgaben dürfen ausschließlich durch den jeweils zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Die Durchführung der im Feuerstättenbescheid festgelegten Kehr-, Mess- oder Überprüfungsarbeiten sind freiberufliche Schornsteinfegertätigkeiten. Diese müssen nicht zwingend vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden.
Für unseren Bereich sind folgende Bezirksschornsteinfeger bestellt worden:
Stephan Schulze, Kehrbezirk BS-10102
Frank Plate, Kehrbezirk BS-10116
Frank Plate ist seit dem 18. Januar 2008 für diesen Kehrbezirk bestellt. Der Kehrbezirk befindet sich überwiegend im Gebiet der Stadt Braunschweig und umfasst die Ortsteile Bevenrode, Waggum und teilweise Querum. Der Kehrbezirk beinhaltet ferner im Gebiet des Landkreises Gifhorn Teile der Samtgemeinden Papenteich und Isenbüttel sowie im Gebiet des Landkreises Helmstedt einen Teil der Gemeinde Lehre.