Auch 2022 wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld für gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern pandemiebedingt ausgeweitet – wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Damit haben sie auch weiterhin einen Anspruch auf Zahlung, wenn Kitas oder Schulen geschlossen werden. Was Eltern zu der Verlängerung wissen sollten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig.

 Um gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern zu entlasten, wird auch für 2022 die Anspruchsdauer für das Kinderkrankengeld ausgeweitet. „Wenn sie dafür die Voraussetzungen erfüllen, hat jeder Elternteil, wie auch im vergangenen Jahr, pro Kind einen Anspruch auf 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld. Alleinerziehende haben entsprechend 60 Tage Anspruch pro Kind“, weiß Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. Bei mehreren Kindern liege der Höchstanspruch pro Elternteil bei maximal 65 Tagen, für Alleinerziehende bei maximal 130 Tagen.

Damit die Kinderbetreuung in solchen Fällen gewährleistet werden kann, besteht ein Anspruch nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Schulen und Kitas pandemiebedingt schließen. „Auch, wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, diese Einrichtungen zu meiden, können Eltern Kinderkrankengeld beantragen“, so Bursie weiter. Außerdem ist es möglich, dass sich Elternteile ihre Ansprüche gegenseitig übertragen.

Die Berater*innen des SoVD in Braunschweig beantworten gerne weitere Fragen und sind bei der Antragstellung behilflich. Kontaktiert werden kann der Verband unter der Telefonnummer 0531 480 760. Weitere Kontaktdaten: www.sovd-braunschweig.de.